Im Todesfall erlischt die Krankenversicherung. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Über den Todeszeitpunkt hinaus gezahlte Prämien müssen von den Krankenkassen außerdem anteilig erstattet werden.
Im Todesfall erlischt die Krankenversicherung. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Über den Todeszeitpunkt hinaus gezahlte Prämien müssen von den Krankenkassen außerdem anteilig erstattet werden.