Als Grenzgänger/in bezeichnet man Personen, die in der Schweiz (für eine Schweizer Firma) arbeiten, aber in einem Nachbarstaat ihren festen Wohnsitz haben. Gemäß des Territorialprinzips sind Sie immer dort versichert, wo Sie Ihre Haupteinnahmen als Selbstständige/r oder Arbeitnehmer/in erwirtschaften. Als Grenzgänger/in ist dies die Schweiz. Hier besteht also eine Pflicht zur obligatorischen Grundversicherung. Als Grenzgänger/in aus Deutschland, Italien oder Österreich besitzen Sie Wahlfreiheit, in welchem Land Sie versichert sein möchten.