Die Schweizer Krankenkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Prämien für Kinder bis zum 18. Lebensjahr in der Grundversicherung günstiger zu gestalten. Ab dem 18. Lebensjahr ist es der jeweiligen Versicherung überlassen, noch bis zum 25. Lebensjahr einen Sondertarif anzubieten. Weil die Höhe der Krankenkassenprämien für Kinder sehr unterschiedlich ausfällt, lohnt sich ein Vergleich sowie eine unabhängige Beratung.
Grundversicherung für Kind abschließen
Spätestens drei Monate nach der Geburt Ihres Kindes sollten Sie dieses bei einer Krankenkasse anmelden. Der Versicherungsbeginn ist immer der Tag der Geburt. Im Idealfall melden Sie Ihr Kind deshalb noch während der Schwangerschaft an. So müssen Sie der Versicherung nach der Entbindung nur noch den Namen sowie das exakte Geburtsdatum mitteilen. Welche Versicherung Sie für Ihr Kind aussuchen, bleibt Ihnen überlassen. Vergleichen Sie also die Prämien bei der Grundversicherung für Kinder – die Leistungen sind bei allen Krankenkassen identisch. Wechseln können Sie die Krankenkasse für Ihr Kind jährlich.
Zusatzversicherung für Kinder
Etwaige Zusatzversicherungen sind in der Schweiz auch für Kinder optional. Lohnenswert sind die Zusatzleistungen bei Kindern vor allem im Bereichen der Zahngesundheit. Die Kosten für Zahnspangen und weitere kieferorthopädische Behandlungen können schnell mehrere tausend Franken betragen.
Tipp: Weil die Krankenkassen in der Schweiz bei Kindern für den Abschluss einer Zusatzversicherung keinen Gesundheitsfragebogen und Attest verlangen, lohnt es sich für Eltern, auch andere Zusatztarife (z. B. Brillen & Kontaktlinsen, Alternativmedizin) im Blick zu haben. Denn zu einem späteren Zeitpunkt sind die Versicherer nicht mehr verpflichtet, jede Person in einer Zusatzversicherung aufzunehmen.
Die Prämien für Kinder unterscheiden sich in der Grundversicherung stark. Günstiger als die Prämien für Erwachsene sind diese in jedem Fall. Die Krankenkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, Kinder günstiger zu versichern. Diese Pflicht erlischt, sobald ein Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat. Allerdings gewähren die Krankenversicherungen oft noch bis zum 25. Lebensjahr Rabatte auf die Standard-Tarife oder haben spezielle Tarife für Studenten oder Auszubildende im Angebot.
Ja! In der Schweiz herrscht absolute Wahlfreiheit bei der Krankenkasse. Jede Versicherung muss Ihr Kind aufnehmen. Das gilt nicht nur für die obligatorische Grundversicherung, sondern auch für optionale Zusatzversicherungen. Da hier der Gesundheitstest entfällt, lohnt es sich, Zusatztarife für Kinder abzuschließen.
Optimalerweise melden Sie Ihr Kind noch während der Schwangerschaft bei einer Krankenkasse an. Nach der Geburt haben Sie aber noch bis zu drei Monaten Zeit. Versicherungsbeginn ist in jedem Fall (rückwirkend) der Tag der Geburt.
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