Prämien aller Schweizer Krankenkassen vergleichen & bis zu 80 % sparen !
Vergleichen Sie die Grundversicherungsprämien aller Schweizer Krankenkassen anhand von Wohnort, Geburtsjahr & Geschlecht.
Tipp: In alternativen Versicherungsmodellen (Hausarzt, HMO, Telmed) sparen Sie bis zu 25 %. Außerdem können Sie die Prämien über eine höhere Franchise senken.
Die Grundversicherung ist für jede Person mit dauerhaftem Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Die übernommen Leistungen sind bei der Grundversicherung durch das Schweizer Krankenversicherungsgesetz exakt definiert und damit bei allen Schweizer Krankenkassen identisch.
Franchise regelt eigene Beteiligung
Die sogenannte Franchise regelt, wie hoch die eigene Kostenbeteiligung an den Leistungen ist, die von von der Grundversicherung bezahlt werden. Neben dieser Selbstbeteiligung muss außerdem ein Selbstbehalt von 10 % übernommen werden. Es gilt: Je höher die gewählte Franchise, desto niedriger die Prämie. Hier können Sie also sparen und den Basistarif nach Ihren Vorstellungen anpassen.
Außerdem wird bei der obligatorisch Grundversicherung zwischen folgenden Modellen unterschieden:
- Standard-Modell
- HMO-Modell
- Hausarzt-Modell
- Telmed
- weitere Modellen
Während das Standard-Modell freie Arztwahl gewährt, haben Sie beim HMO-Modell und dem Hausarzt-Modell nur eine eingeschränkte Wahlfreiheit. Dafür gibt es jedoch bis zu 25 % Rabatt auf die Prämie bei gleichen Leistungen.
Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich, welches Modell zu Ihrer Lebenssituation passt. Die Kosten aller Schweizer Krankenkasse und aller Modelle können Sie in unserem Prämien-Vergleichsrechner nachvollziehen. Für besonders hohe Ansprüche empfehlen wir Ihnen den Vergleich einer Zusatzversicherung zur obligatorischen Basis-Absicherung.
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Die Franchise ist ein Teil der Kostenbeteiligung, die Versicherte bei Medikamenten und ärztlich erbrachten Leistungen zu tragen haben. Der zweite Teil dieser Kostenbeteiligung ist der Selbstbehalt von 10 Prozent. Bei Leistungsbezug muss die Franchise pro Kalenderjahr nur einmal bezahlt werden – der Mindestbetrag für Erwachsene liegt bei 300 Franken und für Kinder bei 0 Franken. Ein Wechsel der Franchise (Erhöhung und Senkung) ist zum Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich. Vor allem mit dem Wechsel zu einer höheren Franchise können Versicherte bei den Prämien sparen. Der Antrag auf eine höhere Franchise muss der Krankenkasse bis zum 31. Dezember schriftlich vorliegen. Bei einer gewünschten Senkung der Franchise verlangen die Krankenkassen den Antrag bis zum 30. November. Übrigens: Beim unterjährigen Wechsel der Krankenkasse wird die in diesem Jahr bereits bezahlte Franchise ebenso wie der gezahlte Selbstbehalt angerechnet.
Bei der Wahl des Telmed-Modells wendet sich der Versicherte zuerst an eine telefonische Beratungsstelle. Medizinisches Fachpersonal erteilt dann Auskunft zum vorliegenenden Problem und leitet den Versicherten bei Bedarf zum richtigen Spital, Arzt oder Therapeuten weiter. Da so immense Kosten eingespart werden können, bekommen Versicherte beim Abschluss dieses Modells bis zu 20 % Rabatt auf die Krankenkassenprämie im Vergleich zum Standard-Modell der Grundversicherung. Je nach Versicherung wird das Modell unter verschiedenen Bezeichnungen vertrieben.
Beim Hausarzt-Modell verzichtet der Versicherte auf die Möglichkeit der freien Arztwahl. Außer bei Notfällen, Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt und der jährlichen gynäkologische Vorsorgeuntersuchung muss in jedem Krankheitsfall zuerst der Hausarzt aufgesucht werden. Der Hausarzt kann außerdem von der Krankenversicherung festgelegt werden. Weil bei diesem Modell eine Kosteneinsparung erwartet wird, gewähren die Krankenkassen bis zu 20 % Rabatt auf die Prämien des Standard-Modells.
Abgesehen von Notfällen, der jährlichen gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung sowie Kontrollen beim Augenarzt verpflichtet sich der Versicherte beim HMO-Modell, im Krankheitsfall zuerst eine HMO Praxis aufzusuchen. Die Abkürzung HMO steht für Health Maintenance Organization (Gesundheitserhaltungsorganisation). Durch diese eingeschränkte Wahlfreiheit gewähren die Versicherer bis zu 25 % Rabatt auf die Prämien der Standard-Grundversicherung.
Der Wechsel der Grundversicherung ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich. Wichtig ist, dass Sie die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. In speziellen Fällen (Standard-Tarif mit Franchise von CHF 300,- und freie Arztwahl) kann die Grundversicherung auch zum 1. Juli gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.
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